Das Einwanderungsrecht der USA ist insbesondere nach den Ereignissen des 11. Septembers verschärft worden. Unter den derzeitigen Bedingungen ist es immense wichtig, dass man alle Formalitäten beachtet, um eine Ablehnung des beantragten Visums oder Statuses zu vermeiden.
Mit den folgenden Seiten möchten wir Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten und Antragsvoraus-setzungen geben. Falls Sie weitere Fragen haben sollten, kontaktieren Sie uns bitte.
|

 |
|
 |
|
 |
|
Fall Sie nicht von der Visumspflicht befreit sind, müssen Sie ein Visum beantragen.
Von der Visumspflicht befreit ist, wer
1. Staatsbürger eines der folgenden Länder sind: Andorra, Australien, Belgien, Brunei, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Japan, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur, Slovenien oder Spanien
2.sich nicht länger als 90 Tage für ihre touristische oder Geschäftsreise in den USA aufhalten will.
|
|
|
Ein Visum muss beantragt werden, wenn:
-
Sie beabsichtigen eine bezahlte oder unbezahlte Beschäftigung in den USA aufzunehmen. Dies gilt auch fuer Journalisten , Au Pairs und Praktikanten
-
Sie beabsichtigen für mehr als 90 Tage in die USA einzureisen um eine weiterführende Schule oder Universität zu besuchen, auch im Rahmen eines Austauschprogramms oder selbstorganisierten Aufenthalts.
-
Ihnen bereits einmal die Einreise verweigert wurde
-
Sie innerhalb der letzten fünf Jahre aus den USA ausgewiesen worden sind
-
Sie vorbestraft sind
-
Sie an einer schweren ansteckenden Krankheit oder Geistesstörung leiden.
Antragstellung
Zunächst ist maßgebend, welches Konsulat, Frankfurt a.M. oder Berlin für Sie zuständig ist.
Frankfurt: Siesmayerstrasse 21, 60323 Frankfurt am Main.
Frankfurt akzeptiert alle Anträge für Nichteinwanderungsvisa für Personen mit Wohnsitz in Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Saarland, Bayern und Nordrhein-Westfalen. Außerdem bearbeitet Frankfurt alle Anträge auf Einwanderungsvisa und K (Verlobten-) Visa (beide Kategorien nur mit Termin), E-1 (Handels-) und E-2 (Investoren-) Visa für Personen in ganz Deutschland. |
 |
Berlin: Clayallee 170, 14195 Berlin.
Berlin bearbeitet Anträge für Nichteinwanderungsvisa - außer K (Verlobten-), E-1- (Handels-) und E-2 (Investoren-) Visa - für Antragsteller mit Wohnsitz in Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg und Bremen. |
Ferner müssen grundsätzlich folgende Unterlagen eingereicht werden:
1. Reisepass, der mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig ist
2. Vollständig ausgefülltes DS-156 (Früher OF-156)
3. Vollständig ausgefülltes DS-157 für männliche Antragsteller zwischen 16 und 45
4. Kopie der Approval Notice, bei z.B. L oder H oder P, oder O Visen
5. Neueres Passbild für jeden Antragsteller, egal welchen Alters
6. Nachweis des nur vorübergehenden Aufenthaltes durch
Hin- und Rückflugticket
Fortbestehender Arbeitsvertrag oder schulische Ausbildung
Brief des Arbeitgebers mit Reisegründen
7. Nachweis ausreichend finanzieller Mittel, so dass eine Arbeitsaufnahme nicht notwendig ist
8. Nachweis der eingezahlten Gebühren
9. Selbstadressierter, frankierter Rückumschlag
Folge: Visumausstellung
- Für die Länge, die zur Erfüllung des Reisezwecks nötig ist
- Grundsätzlich für mehrfache Einreise
- Bei der Einreise ist das weiße Formular I-94 auszufüllen und nicht das grüne I-94W
|
| Visainterview |
Aufgrund der Ereignisse des 11. Septembers ist es nunmehr notwendig ein Interviewtermin beim Konsulat zu vereinbaren.
Dies kann nur aufgrund einer 190 Nummer geschehen, d.h. ein Anruf aus dem Ausland ist nicht möglich.
Um einen Interviewtermin zu vereinbaren, wählen Sie sich bitte 0190 - 85 00 55, Montag - Freitag von 7:00 - 20:00 (EUR 1.86/min.). |
|