Das Einwanderungsrecht der USA ist insbesondere nach den Ereignissen des 11. Septembers verschärft worden. Unter den derzeitigen Bedingungen ist es immense wichtig, dass man alle Formalitäten beachtet, um eine Ablehnung des beantragten Visums oder Statuses zu vermeiden. 

Mit den folgenden Seiten möchten wir Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten und Antragsvoraus-setzungen geben. Falls Sie weitere Fragen haben sollten, kontaktieren Sie uns bitte.

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Dieses Visum wird von Leuten verwendet, die in die USA kommen, um hier zu studieren.  Leute dieser Kategorie werden Exchange Visitors genannt. 

Unter Exchange Visitors fallen: 

•  Professoren und Research Scholar
•  Kurzzeitige Scholar (Praktikas, Internship etc.)
•  College und Universitätsstudenten
•  Spezialisten, die in die USA unter anderem zum Demonstrieren spezieller Fähigkeiten kommen
•  Ärzte
•  Internationale Austauschschüler
•  Camp Counselor
•  Au Pairs
• Sommer Work and Travel

 

J-1 Waiver

Falls  Sie im J-1 Status in den USA sind und die Zwei-Jahresregel auf Sie anwendbar ist, haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

•  Sie kehren für zwei Jahre in Ihr Heimatland zurück oder
•  Sie  versuchen eine Ausnahmebewilligung  hinsichtlich der Zwei-Jahresregel zu bekommen.  Diese Ausnahmebewilligung wird WAIVER genannt. 

Es ist nicht unmöglich einen "Two-Year Home Residency" Waiver bewilligt zu  bekommen.  Es ist jedoch mit viel Bürokratismus, Zeit und Geld verbunden. 

Es gibt vier Möglichkeiten einen Waiver zu beantragen:

•  No Objection Letter
•  Hardship Waiver
•  Asylum Waiver
•  Interested Government Agency
  •  Veteran Administration (VA)
  •  Department of Health and Human Services
  •  Department of Agriculture (USDA) - ACHTUNG ÄNDERUNG SEIT 11. SEPTEMBER!!!
  •  Department of Housing and Urban  Development (HUD)
  •  Appalachian Regional Commission  (ARC)
  •  Conrad 20 Program - House approved Verlängerung.  Klick hier.  

Zunächst muss die Bewerbung beim Department of State eingereicht werden, welches dann eine sog. Case Number zuteilt. 

Klicken Sie hier, um das Bewerbungsformular zu erhalten.  

Die  Option des " No Objection Letter" ist nicht auf Graduate Medical Education oder  Training anwendbar. Die zuständige Behörde des Heimatlandes des  Exchange-Visitors muss ausdrücklich erklären, dass sie nichts dagegen hat, wenn der Exchange-Visitor trotz vorheriger Zustimmung, die Zwei-Jahresregel  nicht erfüllt. 

Der  " Hardship Waiver" kann verwandt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Abreise des Exchange Visitor besonders schwerwiegende Auswirkungen auf das Kind oder den Ehegatten, die entweder U.S. Citizen oder Permanent Resident sind, haben. 

Bloße Trennung genügt zur Begründung der schwerwiegenden Auswirkungen nicht.  

Der " Asylum  Waiver"  sollte beantragt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass der J-1 Inhaber fürchten muss aufgrund religiöser, politischer Ansichten, Rassenzugehörigkeit bei Rückkehr in sein Heimatland verfolgt zu werden.   

Nur  Doktoren der Medizin können auf der Grundlage einer "Interested Government Agency" einen  Waiver beantragen. 

Voraussetzung ist ein 3 Jahresvertrag, 40 Stunden pro Woche mit einer Gesundheitseinrichtung, meistens Krankenhaus, in einem mangelhaft besetztem Gebiet (Professional Shortage area). 

 

 

 

 

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