Das Einwanderungsrecht der USA ist insbesondere nach den Ereignissen des 11. Septembers verschärft worden. Unter den derzeitigen Bedingungen ist es immense wichtig, dass man alle Formalitäten beachtet, um eine Ablehnung des beantragten Visums oder Statuses zu vermeiden. 

Mit den folgenden Seiten möchten wir Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten und Antragsvoraus-setzungen geben. Falls Sie weitere Fragen haben sollten, kontaktieren Sie uns bitte.

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Dieses Visum wird von denen verwendet, die in die USA kommen, um in den USA zu studieren.  Personen dieser Kategorie werden Exchange Visitors genannt. 

Unter Exchange Visitors fallen: 

•  Professoren und Research Scholar
•  Kurzzeitige Scholar (Praktikas, Internship etc.)
•  College und Universitätsstudenten
•  Spezialisten, die in die USA unter anderem zum Demonstrieren spezieller Fähigkeiten kommen
•  Ärzte
•  Internationale Austauschschüler
•  Camp Counselor
•  Au Pairs
• Sommer Work and Travel

 

arbeiten im J- St

Im J-1 Status

 

Im J-2 Status

Maßgebend ist das J-1Programm, d.h. es kann z.B. auf der Grundlage des "On the Job Trainings", als Research Scholars oder als Assistant Teacher gearbeitet werden.  

Sollte das Programm keine Arbeitserlaubnis vorsehen, darf nicht gearbeitet werden.

 

Arbeitserlaubnis kann von der INS erworben werden.

Bewerbung  mit Hilfe des I-765 Formulars und der Antragsgebühren

Nur  für den Zeitraum in dem der J-1-Inhaber im legalen J-1 Status ist

Das  Einkommen des J-2 Inhabers kann nicht zur finanziellen Unterstützung  des J-1 Inhabers benutzt werden.

 

Kommen Sie mit einem F-1 Visum zum Studieren in die USA.

Beachten Sie aber, dass dann das Studium privat finanziert werden muss und ein offizielles Sponsern von Heimatseite oder U.S. amerikanischer Seite nicht möglich ist. 

Nähere Informationen zum F-Visum, klicken Sie hier.

Wenn möglich, wechseln Sie zunächst in eine andere als H und L Kategorie, in der man auch arbeiten kann. 

Wenn man die Voraussetzungen des O-Visums erfüllen kann, dann hierher wechseln und arbeiten. 

Während man in diesem Status ist, sollte der J-1-Waiver beantragt werden, damit später,  falls gewollt, Permanent Residency (Green Card) beantragt werden kann. 

Bei sofortiger Beantragung des J-1-Waivers ist zu beachten, dass dies in der Regel sehr viel Zeit in Anspruch nimmt und man Gefahr läuft, bis zum Antrag des H  oder L Status man "Out of Status" fällt, d.h. länger bleibt, als erlaubt,  was wiederum erhebliche Konsequenzen nach sich zieht, daz.B. kein Statuswechsel innerhalb der USA genehmigt wird.

J-1 Waiver > Weiter

 

 

 

 

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