Das Einwanderungsrecht der USA ist insbesondere nach den Ereignissen des 11. Septembers verschärft worden. Unter den derzeitigen Bedingungen ist es immense wichtig, dass man alle Formalitäten beachtet, um eine Ablehnung des beantragten Visums oder Statuses zu vermeiden. 

Mit den folgenden Seiten möchten wir Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten und Antragsvoraus-setzungen geben. Falls Sie weitere Fragen haben sollten, kontaktieren Sie uns bitte.

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Wenn Sie in den USA bereits gelebt oder wenn Sie einen U.S. Amerikaner geheiratet haben oder aber heiraten wollen, dann kommen anschließend weitere Formalitäten auf Sie zu. 

Trotz der Ehe mit einem U.S. Amerikaner können Sie nicht ohne weitere Antragsbewilligungen arbeiten und sich ferner in den USA aufhalten.

Was Sie insbesondere beachten sollten, im Folgenden.

 

 

Deutscher bleib

Grundsätzlich verliert ein Deutscher mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit gemäß §25 Absatz 1 Staatsangehörigkeitsgesetz, automatisch seine Staatsangehörigkeit. (§§ 17 Nr.2, 25 Abs.1 StAG). 

D.h. der deutsche Pass ist automatisch weg und wird bei nächster Gelegenheit, z.B. bei einer Passverlängerung beim deutschen Konsulat eingezogen. 

Nach § 25 Absatz 2 Staatsangehörigkeitsgesetz ist allerdings ein Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft VOR Annahme der ausländischen Staatsangehörigkeit möglich

Die behördliche Entscheidung über Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit ist eine Ermessensentscheidung.  Was heißt das für Sie?

Die behördliche Entscheidung ist nur auf Ermessensfehler überprüfbar, d.h. daraufhin, ob die Behörde ihre Argumente ermessensfehlerfrei ausgelegt hat...

Mit Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, welches zum 01.01.2000 in Deutschland in Kraft getreten ist, kann der Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft unter wesentlich erleichterten Bedingungen gestellt werden.   

Nach der alten Gesetzeslage kam es für die behördliche Ermessensentscheidung entscheidend darauf an, ob ein öffentliches Interesse an der Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft bestand oder ob der Antragsteller durch Maßnahmen des Aufenthaltsstaates zum Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit veranlasst wurde. Insgesamt wurde die Vorschrift sehr restriktiv ausgelegt

Auch nach der Neuregelung bleibt die Entscheidung über den Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit eine Ermessensentscheidung. Allerdings wird nach der Neureglung des § 25 Absatz 2 StAG die Abwägung privater und öffentlicher Interessen zugrunde gelegt.

D.h. bei einem Antragsteller, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, wird insbesondere berücksichtigt, ob fortbestehende Bindungen an Deutschland gegeben sind.  

Für die Beantwortung dieser Frage, werden die vom Bundesinnenministerium ausgearbeiteten Verwaltungsvorschriften herangezogen.  Nach diesen Verwaltungsvorschriften orientiert sich die Beurteilung fortbestehender Bindungen an Deutschland daran,

ob Beziehungen zu nahen Verwandten in Deutschland unterhalten werden,
ob Eigentum an Immobilien in Deutschland besteht,
ob eine Wohnung zur Eigennutzung unterhalten wird
ob der Antragsteller in Deutschland Renten- oder Versicherungsleistungen erhält oder erwartet oder ob bei Angehörigen international Tätiger, auch ausländischer Unternehmen, Institutionen oder anderen Personen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen ihren gewöhnlichen Aufenthalt vorübergehend ins Ausland verlegt haben, die Tätigkeit im Ausland im deutschen Interesse liegt.

Um eine einheitliche Entscheidungspraxis herbeizuführen, ist abweichend von der bisherigen Regelung das Bundesverwaltungsamt in Köln als zentrale Stelle zuständig.

Was heißt Obige

Trotz der Vereinfachung im Rahmen der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, sollten Argumente für den Beibehaltungsantrag gründlich überlegt und abgewogen werden - da die Beibehaltungsentscheidung nach wie vor eine Ermessensentscheidung ist und demzufolge bei Ablehnung des Antrages die Entscheidung nur hinsichtlich eventuell unterlaufener Ermessensfehler überprüft werden kann.

 

 

 

 

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