Das Einwanderungsrecht der USA ist insbesondere nach den Ereignissen des 11. Septembers verschärft worden. Unter den derzeitigen Bedingungen ist es immense wichtig, dass man alle Formalitäten beachtet, um eine Ablehnung des beantragten Visums oder Statuses zu vermeiden. 

Mit den folgenden Seiten möchten wir Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten und Antragsvoraus-setzungen geben. Falls Sie weitere Fragen haben sollten, kontaktieren Sie uns bitte.

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Wenn Sie in den USA bereits gelebt haben oder wenn Sie einen U.S. Amerikaner geheiratet haben oder aber heiraten wollen, dann kommen anschließend weitere Formalitäten auf Sie zu. 

Trotz der Ehe mit einem U.S. Amerikaner können Sie nicht ohne weitere Antragsbewilligungen arbeiten und sich ferner in den USA aufhalten.

Was Sie insbesondere beachten sollten, im Folgenden.

 

Nach Eheschluss

Nachdem Sie verheiratet sind, sollten Sie schnellstmöglich die notwendigen Anträge zur Erlangung der Aufenthaltsbewilligung (Green Card) in den USA stellen.

Zuständig ist in der Regel die örtliche Einwanderungsbehörde (local BCIS office). Eine Liste des für Sie zuständigen Offices finden Sie HIER.

Vor Antragstellung sollte Ihnen bewusst sein, dass es grundsätzlich zwei Verfahrensarten gibt. 

Die erste und kürze Verfahrensart ist das Consular Processing und die zweite ca. 1 Jahr länger dauernde Verfahrensart ist das Adjustment of Status Verfahren. Beide Verfahrensarten haben Vor- und Nachteile. 

Das Consular Processing ist aufgrund der geringeren Wartezeiten das Schnellverfahren.  Nachteil ist allerdings, dass die Entscheidung des Konsulatsofficers endgültig ist und grundsätzlich gegen die Entscheidung des Officers keine Rechtsmittel zur Verfügung stehen. 

Das Adjustment of Status Verfahren kann in der USA abgeschlossen werden, d.h. Sie können während der Bearbeitung Ihres Antrages in den USA sein und bei entsprechenden Anträgen arbeiten und reisen.  Die Entscheidung kann auch mit Rechtsmitteln angegriffen werden.

Nach Bewilligung Ihrer Anträge haben Sie zunächst nur die Conditional Permanent Residency, d.h. eine Green Card, die an die Bedingung des Fortbestehen Ihrer Ehe geknüpft ist. Nach zwei Jahren können Sie einen Antrag auf Removal der Condition stellen, der in der Regel auch bewilligt wird.

 

Es sollten folgende Anträge im Rahmen des Adjustment of Status Verfahrens gestellt werden:

 

1. der Antrag des U.S. amerikanischen Ehegatten (I-130)

2. Ihr Adjustment of Status Antrag (I-485)

3. Ihr Antrag auf eine Arbeitserlaubnis (I-765)

4. Ihr Antrag auf Reiseerlaubnis (I-131)

Ferner muss Folgendes nachgewiesen werden:

1. Angemessene finanzielle Lage des U.S. amerikanischen Ehegatten zum Unterhalt des ausländischen Ehegatten (Affidavit of Support). Tabelle des erforderlichen Einkommens kann per E-Mail von uns angefordert werden, indem Sie hier klicken.

2. Gesundheitstest: Tuberkulose, AIDS Test

 

Nach Erhalt der Green Card sollten Sie Folgendes beachten:

 

1. Verweilen Sie nicht länger als 6 Monate außerhalb der USA, es sei denn, Sie haben vor Verlassen der USA eine Reentry Permit beantragt und bewilligt bekommen, da anderenfalls Ihre Green Card eingezogen werden kann.

2. Bei Familienzuwachs, stellen Sie sicher, dass Sie innerhalb von 6 Monaten Ihr Kind beim zuständigen deutschen Konsulat anmelden um sicherzustellen, dass Ihr Kind die deutsche Staatsbürgerschaft erhält bzw. nicht verliert.

Beantragen Sie den U.S. amerikanischen Pass für Ihr Kind.

3. Stellen Sie sicher, dass die Removal of Condition nach zweijähriger Ehe beantragt wird.

 

Vor Beantragung der U.S. amerikanischen Staatsbürgerschaft, überlegen Sie sich, ob Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten möchten.

 

Falls Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten möchten, muss dies VOR Annahme der U.S. amerikanischen Staatsbürgerschaft von der zuständigen Stelle genehmigt werden. Nähere Voraussetzungen zur Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft finden Sie HIER.

 

 

 

 

 

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