Ein Unternehmen zu starten kann sehr komplex und schwierig sein. Es bedarf Ausdauer, Sorgfalt, und die Investition von Zeit und Kapital. Kenntnis der Gesetze und Verordnungen, der Geschäftsgebaren, die Verbindungen zu Organisationen und zum richtigen Anwalt sind Keyelemente bei einer erfolgreichen Firmengründung. Sie sparen Zeit und beschleunigen den Gründungsprozess um schnell geplant wachsen und expandieren zu können.

Mit den folgenden Seite möchten wir Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten und Antragsvoraus-setzungen geben. Falls Sie weitere Fragen haben sollten, bitte kontaktieren Sie uns.

Firmengründung in den USA
Businessplan
Business Start Up Checklist

Firmenstruktur
Corporation
Limited Liability Company
Partnership
Sole Proprietorship

Wahl des Firmennamen
Markenschutz in den USA
Lizenzen, Anmeldungen
Steuern, Business Taxes
Erhalt der Tax ID Number
Corporate Book für USA
Eröffnung eines Bankkontos in den USA
Social Security Number
Kaufen einer bestehenden Firma
Finanzierung des neuen Unternehmens
Gründungskosten?
Folgekosten?
Kredite / Credit Report?
Firmen-Management
Rechtsanwälte & Steuerberater
Buchführung
Marketing in den USA
Versicherungen
Arbeitnehmer (Employees)
Arbeitserlaubnis
Arbeitsverträge in den USA
Employee Handbooks in den USA
Kündigungsrechte in den USA
Payroll Taxes
Englische Limited Liability Company
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Sole Proprietorship Partnership Corporation Limited Liability Company
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Eine U.S. amerikanische CORPORATION ist eine juristische Person, die ihre eigenen Rechte, Privilegien und Pflichten unabhängig derer Rechte und Pflichten der Personen hat, die die Corporation formen. 

Die CORPORATION ist mit der deutschen GmbH vergleichbar

Vorteil ist allerdings, dass kein Einlagekapital zur Gründung vorhanden sein muss.  Lediglich die Gründungsgebühren müssen gedeckt sein. Diese sind vom U.S. amerikanischen Bundesstaat, dem Gründungsstaat abhängig zwischen 100,00 und 500,00 US Dollar. 

Die CORPORATION hat 3 Mitgliedergruppen:

  • die Anteilsinhaber, auch Shareholder genannt.
  • die Direktoren, auch Directors genannt und
  • die Geschäftsführer, auch Officers genannt.

Die CORPORATION kann

  • Eigentum haben
  • sie kann Darlehen aufnehmen
  • sie kann Verträge abschließen ohne die Anteilsinhaber (Shareholder) persönlich zu involvieren
  • sie kann verklagt werden und sie ist klageberechtigt (parteifähig).

Die CORPORATION unterliegt höheren gesetzlichen Anforderungen und Regelungen als z.B. die SOLE PROPRIETORSHIP oder die PARTNERSHIP

Z.B. unterliegen die Gewinne der Corporation einer Doppelbesteuerung, der sogenannten. "Double Taxation". 

Das heißt, dass die Corporation in den USA zweimal besteuert wird. Einmal wird die U.S. amerikanische Corporation als juristische Person, als Körperschaft besteuert und anschließend bei der Gewinnausschüttung werden die Shareholder besteuert. 

Diese steuerrechtliche Konsequenz sollte einem bewusst sein, um u.U. eine andere U.S. amerikanische Firmenform, wie z.B. die Limited Liability Company zu wählen, da hier eine Doppelbesteuerung nicht gegeben ist, sondern die Gewinne der juristischen Person direkt an die Inhaber weitergegeben werden. 

Diese ist in dem Firmenrecht der USA als "Pass Through Organization" bekannt.

Trotz dieses steuerrechtlichen Nachteils, ist ein wichtiger Vorteil der U.S. amerikanischen Corporation, dass sie eine Haftungsbeschränkung auf das eingelegte Kapital, was wie oben dargelegt nicht 25.000 EURO sein muss, gegeben ist. 

Das heißt für Sie, dass Sie Haftungsschutz in den USA haben, ohne wesentliche Investitionen getätigt zu haben. 

Allerdings muss an dieser Stelle auch gesagt werden, dass unter relative engen Voraussetzungen wie auch in Deutschland eine Durchgriffshaftung in den USA "Piercing the Corporate Veil" genannt, geltend gemacht werden kann.

Dies kommt jedoch nur in Betracht, wenn z.B. bestimmte Gründungsvorschriften oder andere Formvorschriften, z.B. die Anfertigung von Sitzungsprotokollen (Minutes), die ordnungsgemäße Einladung zum jährlichen Shareholder Meeting, das jährlich zu haltende Board of Director Meeting, etc. nicht eingehalten wurden. 

Deshalb, um 100%igen Haftungsschutz zu schaffen, fertigen wir bei USA Firmengründungen das sogenannte Corporate Book für unsere Mandanten an, welches, sämtliche Gründungsunterlagen, Sitzungsprotokolle (MINUTES), die Bestimmung der Geschäftsführer, Verträge, Vollmachten, etc. enthält.  Sie können Ihr Corporate Book natürlich auch bei uns im Nachhinein bestellen.

Wir überprüfen diese rechtlich notwenige Buchführung für unsere Mandanten und erinnern per E-Mail zu Beginn oder am Ende des Geschäftsjahres an die Anfertigung der Protokolle bzw. das Abhalten von Board und Shareholder Meetings. 

Dies stellt sicher, dass eine Durchgriffshaftung auf die Firmeninhaber erschwert wird.

Natürlich gibt es noch andere Kriterien aufgrund derer eine Durchgriffshaftung erfolgreich sein kann. Diese ausführlich an dieser Stelle darzulegen würde den Sinn dieser Seite sprengen. 

Falls Sie natürlich 100%ig sicher sein wollen, können Sie uns gern kontaktieren, wir überprüfen Ihr Corporate Book oder falls Sie keins haben, fertigen das für Sie an und beraten Sie hinsichtlich weiterer Punkte hinsichtlich einer eventuellen Durchgriffshaftung (Piercing the Corporate Veil).

Übersicht Vor- und Nachteile

 

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